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   BGH, 27.11.2019 - 5 StR 468/19   

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https://dejure.org/2019,44227
BGH, 27.11.2019 - 5 StR 468/19 (https://dejure.org/2019,44227)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2019 - 5 StR 468/19 (https://dejure.org/2019,44227)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2019 - 5 StR 468/19 (https://dejure.org/2019,44227)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche Wahrscheinlichkeit bei der Prognose der zukünftigen Begehung erheblicher rechtswidriger Taten; Abwendbarkeit der vom Täter ausgehenden Gefahr durch Behandlung außerhalb des Maßregelvollzugs; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 154 Abs. 1 StPO, § 170 Abs. 2 StPO, § 63 StGB, § 20 StGB, § 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus i.R.d. Gefährlichkeitsprognose

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anordnung bei mangelnder konkreter Gefahr der Straftatbegehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 63
    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus i.R.d. Gefährlichkeitsprognose

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 244
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung von Tat und

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - 5 StR 468/19
    Ein derartiges täterschonendes Mittel würde erst bei der Frage der Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung Bedeutung erlangen können (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18 mwN).
  • BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - 5 StR 468/19
    Insbesondere hat es beachtet, dass die bloße Möglichkeit der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten die Anordnung der besonders schwerwiegenden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht rechtfertigen kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306, 307; BVerfG, Beschluss vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16).
  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - 5 StR 468/19
    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 13. Dezember 2017 - 5 StR 388/17, und vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41 mwN).
  • BGH, 22.04.2015 - 2 StR 393/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Begründung im Urteil); Anordnung der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - 5 StR 468/19
    Insbesondere hat es beachtet, dass die bloße Möglichkeit der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten die Anordnung der besonders schwerwiegenden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht rechtfertigen kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306, 307; BVerfG, Beschluss vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16).
  • BGH, 24.10.2019 - 5 StR 410/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erheblichkeit von während

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - 5 StR 468/19
    b) Damit hat das Landgericht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Gefährlichkeitsprognose den richtigen rechtlichen Maßstab angelegt und die relevanten Faktoren in seine Prüfung eingestellt (vgl. aber zu Gewaltdelikten gegenüber Mitpatienten BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 5 StR 410/19).
  • BGH, 13.12.2017 - 5 StR 388/17

    Rechtsfehlerfreie Ablehnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - 5 StR 468/19
    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 13. Dezember 2017 - 5 StR 388/17, und vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41 mwN).
  • BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23

    Schuldspruch wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von

    cc) Auf die - rechtlich nicht unbedenkliche (vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18, juris, Rn. 18 und vom 27. November 2019 - 5 StR 468/19, juris, Rn. 20) - Erwägung des Landgerichts, dass die bisherige medikamentöse Behandlung des Beschuldigten nicht ausreichend gewesen sei und künftig bessere Therapiemöglichkeiten genutzt werden können, kommt es danach nicht an.
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